|
|
|
|
| 0800 33 66 4945 |
aus Deutschland (kostenfrei)
taglich 9:00 - 20:00 |
|
|
|
|
1. Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen
Reservierungsanmeldung bieten Sie der Feriendorf GmbH den Abschluss
eines Mietvertrages an (Buchung). Die Buchung kommt zustande,
wenn die Reservierungs-/Buchungsanmeldung von uns schriftlich
bestätigt wird.
2. Der Feriengast verpflichtet sich mit dem Mietangebot
zur Anerkennung dieser Bedingungen und der Feriendorfordnung.
3. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist
unverzüglich eine Anzahlung von 25% des Mietpreises, mindestens
jedoch 110,-- Euro, und evtl. der Reiserücktritt-Schutz an
uns zu leisten. Der Rest ist zahlbar 1 Monat vor Mietbeginn. Erfolgen
die Zahlungen nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, eine Nachfrist
zur Zahlung von 10 Tagen ab Datum unseres Schreibens zu setzen
und zu erklären, dass wir danach die Erfüllung des Vertrages
durch Sie ablehnen und unsererseits vom Mietvertrag zurücktreten.
Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges haften Sie für unseren
hierdurch entstandenen Schaden, sofern eine Ersatzvermietung uns
nicht rechtzeitig möglich sein sollte. Hinsichtlich der Höhe
des Schadenersatzes gelten die Vereinbarungen gemäß
Ziffern 7 und 8 entsprechend der Entschädigung beim Mieterrücktritt.
Die Kosten für den gesamten Geldtransfer gehen zu Lasten
des Mieters.
4. Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung
des Mietobjektes nebst Einrichtung sowie die Nutzung des dazugehörigen
Gartens und der Außenanlagen.
5. Insolvenzversicherung
Die Feriendorf Eckwarderhörne GmbH hat gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen des § 651k BGB eine Insolvenzversicherung
abgeschlossen. Die Prämie dieser Versicherung ist im Mietpreis
enthalten.
Die Feriendorf Eckwarderhörne GmbH kann die im Mietvertrag
angegebene Anzahlung erst verlangen, wenn an den Mieter ein Sicherungsschein
ausgehändigt worden ist.
Der Versicherer stellt für den oben genannten Reiseveranstalter
gegenüber dem Mieter sicher, dass von ihm erstattet werden:
a. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
des Reiseveranstalters ausfallen.
b. die notwendigen Aufwendungen, die dem Mieter infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.
Der Versicherer macht von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit
der Haftungsbegrenzung Gebrauch. Der Versicherer haftet für
alle durch sie in einem Jahr insgesamt zu erstattenden Beträge
nur bis zu einem Betrag von 110 Mio. EUR. Sollte diese Summe nicht
für alle Reisenden ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag
in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zu dem Höchstbetrag
steht. Die Erstattung fälliger Beträge erfolgt erst
nach Ablauf des Jahres (01.01. bis 31.12.), in dem der Versicherungsfall
eingetreten ist.
6. Die Wohneinheiten dürfen nur mit der
im Prospekt angegebenen Maximalzahl belegt werden, wobei Kinder
als volle Person zu zählen sind. Bei Überbelegung hat
die Feriendorf GmbH das Recht, überzählige Personen
abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen. Die Anpassung der
Einrichtung oder Ausstattung an die veränderte Personenzahl
erfolgt dabei nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
Das Mitbringen von Haustieren in das Mietobjekt bedarf besonderer
vorheriger Zustimmung der Feriendorf GmbH. Hunde sind im Feriendorf
grundsätzlich an der Leine zu führen. Achten Sie darauf,
dass die Tiere kein anderes als das von Ihnen gemietete Grundstück
betreten oder gar beschmutzen. Hundekot ist grundsätzlich
von Ihnen selbst zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung berechnen wir
Ihnen die Grundstücksreinigung auch noch, nachdem Sie abgereist
sind.
7. Die Mietzeit schließt die Nutzung am Anreisetag
ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr ein. Nebenkosten,
insbesondere die Verbrauchskosten bis auf weiteres ab dem 15.07.2008
für Strom (0,30€ pro Kw/h) und Gas (0,70€ pro Kubikmeter) sind
neben der Miete gesondert im Feriendorf vom Mieter zu zahlen.
Eine Kaution in Höhe von 100,-- Euro ist bei Schlüsselübergabe
in bar fällig und wird nach der Endreinigung unter Verrechnung
eventueller Kosten für Beschädigungen zurückgezahlt. Aus Sicherheits-
und Versicherungstechnischen Gründen müssen wir bei Schlüsselverlust
das bzw. die Schlösser austauschen und Ihnen dafür pauschal für
1 Schloss 50,- € und für 2 Schlösser 100,- € in Rechnung stellen.
Keine Rückerstattung der Kosten bei späterem wieder auffinden
des/der Schlüssel! Bei Verlust der Müllplakette werden Ihnen 3,-
€ in Rechnung gestellt.
8. Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich
zurücktreten oder die Reise nicht antreten. Für diesen
Fall hat die Feriendorf GmbH Anspruch auf Entschädigung als
Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen, Aufwendungen und
den entgangenen Gewinn. Die Feriendorf GmbH kann anstelle einer
konkret berechneten Entschädigung nach ihrer Wahl auch eine
pauschalierte Entschädigung (Rücktrittsgebühr)
verlangen. Diese beträgt in Prozent vom Gesamtpreis je Wohneinheit:
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 10% - mindestens 40,-- Euro, bis
zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%, ab dem 29. Tag vor Reisebeginn
oder Nichtinanspruchnahme 80%. Es sei denn, dass der Feriengast
nachweist, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden sei.
Eine Kaution in Höhe von 80,-- Euro ist bei Schlüsselübergabe
in bar fällig und wird nach der Endreinigung unter Verrechnung
eventueller Kosten für Beschädigungen zurückgezahlt.
9. Reist der Mieter am Anreisetag ohne vorherige
schriftliche Kündigung nicht an, ist die gesamte Miete für
die vereinbarte Mietzeit zu zahlen. Dem Mieter bleibt es vorbehalten,
einen geringeren Schaden gegenüber der Feriendorf Eckwarderhörne
GmbH nachzuweisen. Die Feriendorf GmbH ist nicht verpflichtet,
sich um eine anderweitige Vermietung des Mietobjektes zu bemühen,
wenn und solange der Mieter nicht erklärt, dass er nicht
anreist.
10. Bei Terminumbuchungen oder Ersatzvermietung
werden den Mietern Buchungsgebühren in Hohe von 15,-- Euro
zusätzlich zu Ziffer 7 und 8 berechnet.
11. Reiserücktritt-Schutz der Feriendorf Eckwarderhörne GmbH, kann nur bis 14 Tage
nach Erhalt/Zugang der Buchungsbestätigung abgeschlossen
werden. Denken Sie an die Vorteile: Durch diesen Reiserücktritt-Schutz
(5% vom Mietpreis) erhalten Sie bei Kündigung des Mietvertrages
bis 14 Tage vor Reiseantritt 100 % des Mietpreises und bis 1 Tag
vor Reiseantritt 80 % des Mietpreises unter Abzug der Bearbeitungsgebühren
(30,-- Euro) zurück. Der Reiserücktritt-Schutz tritt
bei folgenden Kündigungsgründen ein: bei Tod, schwerem
Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung des Kunden oder eines
nahen Familienangehörigen, bei Schaden am Eigentum des Kunden
infolge Feuers, Elementarereignisse oder vorsätzlicher Straftat
eines Dritten, unerwartete betriebsbedingte Kündigung des
Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, Wiedereinstellung
nach Arbeitslosigkeit.
12. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu
behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden,
Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten.
Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden - auch unverschuldete
– unverzüglich der Verwaltung des Feriendorfes anzuzeigen.
Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese
verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Ersatz
ist nur in der Verwaltung des Feriendorfes auf Kosten des Mieters
zu erwerben. Anderweitig beschaffte, nicht passende Gegenstände
werden nicht anerkannt. Bei Übernahme des Mietobjektes ist
vom Mieter das Mietobjekt unverzüglich auf vorhandene Schäden
zu überprüfen und diese sind unverzüglich schriftlich
der Mietobjektverwaltung anzuzeigen. Nach Beendigung der Mietzeit
ist das Ferienhaus besenrein zu übergeben (Geschirr etc.
gespült und weggeräumt, Bettwäsche abgezogen, Kühlschrank
gereinigt, Müll zur Müllsammelstelle gebracht).
13. Die Feriendorf GmbH haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Richtigkeit
der Beschreibung der angebotenen Leistungen in ihren Prospekten,
nicht jedoch für die Angaben in Prospekten, auf deren Entstehung
sie keinen Einfluss hat. Die Feriendorf GmbH haftet für die
ordnungsgemäße Erbringung ihrer Vertragsleistungen
bei nachgewiesenem Verschulden. Die Haftung ist dabei vertraglichen
Schadensersatzansprüchen auf den dreifachen Mietpreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird. Im übrigen gelten
die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Die Feriendorf GmbH haftet
nicht für etwaige Leistungsstörungen im Bereich von
Fremdleistungen sowie bei der Durchführung von Sport- und
Freizeitaktivitäten, die anlässlich der Nutzung der
Feriendorfanlagen entstehen.
14. Etwaige Ansprüche gegen die Feriendorf
GmbH sind binnen eines Monats nach Beendigung des Mietvertrages
schriftlich gegenüber der Feriendorf GmbH geltend zu machen.
Sie verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung
des Mietvertrages.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
der Sitz der Feriendorf GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
16. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder
werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen
nicht berührt.
17. Ergänzungen und Änderungen der
Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Marten Krentscher – Dipl.-Kaufmann
Registergericht: Amtsgericht Oldenburg
Registernummer: HRB 120297
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 117 830 452
Genehmigung nach § 34 c der GewO durch den Landkreis Ammerland
Die Vermietung der Ferienhäuser erfolgt
im Namen und für Rechnung des jeweiligen Hauseigentümers.
Stand: 01.10.2008 |
|
|